Allgemeine Geschäftsbedingungen der Evalesc GmbH

1. Geltungsbereich; Erklärungen für den Auftraggeber

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte zwischen der Evalesc GmbH, Schleißheimer Str. 102, 80797 München (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und dem Auftraggeber für alle Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers. Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Der Auftraggeber versichert mit Erteilung von Aufträgen, nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB zu sein, und wird den Auftragnehmer anderenfalls vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hinweisen, dass er Verbraucher ist.

Seitens des Auftraggebers sind zu Änderungen dieser allgemeinen Bedingungen, zur Zusage von Garantien oder der Übernahme eines Beschaffungsrisikos ausschließlich die Geschäftsführung oder von dieser schriftlich dazu bevollmächtigte Angestellte berechtigt.

2. Standardleistungen des Auftragnehmers

Soweit in den Auftragsunterlagen nur stichwortartig genannt aber nicht näher spezifiziert, erbringt der Auftragnehmer im Falle der folgenden Leistungspakete die nachfolgend aufgeführten Leistungen:

Housing: Leistungsinhalt des Housings ist die Zurverfügungstellung von Platz im Rechenzentrum des Auftragnehmers für einen Servercomputer des Auftraggebers (Vermietung von Rackspace) inklusive (1) des Anschlusses dieses Servers an das Stromnetz und das Internet sowie (2) Supportdienstleistungen des Auftragnehmers zur Aufrechterhaltung der Funktion des Servers. Im Rahmen der Supportdienstleistungen prüft der Auftragnehmer regelmäßig, ob der Server noch funktionsfähig ist und bemüht sich im Falle eines Funktionsausfalles in Absprache mit dem Auftraggeber, den Server wieder in Gang zu setzen.

Hosting ist das laufende Bemühen des Auftragnehmers, Inhalte des Auftraggebers im Internet bereitzuhalten, die dieser selbst in dafür vorgesehenen Speicherplatz (sog. Webspace) einstellt. Die Parteien können im Einzelfall auch vereinbaren, dass die Einstellung und Aufbereitung der Inhalte durch den Auftragnehmer geschehen.

Fernwartung: Der Auftragnehmer bemüht sich, die in den Auftragsunterlagen genannten EDV-Anlagen des Auftraggebers, die bei diesem vor Ort betrieben werden, funktionsfähig zu halten. Hierzu werden Fehlermeldungen der EDV-Anlage an den Auftragnehmer weitergeleitet, der sich dann im Falle eines Funktionsausfalls in Absprache mit dem Auftraggeber bemüht, die Anlage (im Rahmen der technischen Möglichkeiten der Fernwartung und soweit von Seiten des Auftragnehmers eine Verbindung hergestellt werden kann) wieder in Gang zu setzen. Hierzu muss der Auftraggeber einen Fernwartungszugriff einrichten und aufrechterhalten; auf die mit solchen Zugriffsmöglichkeiten verbundenen Missbrauchsrisiken von dritter Seite wird hingewiesen.

3. Inhalte des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass weder die Bereitstellung und Veröffentlichung seiner bzw. der nach seinen Vorgaben erstellten Inhalte durch den Auftragnehmer im Internet noch diese Inhalte selbst gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen. Sobald begründete Anzeichen dafür vorliegen, dass diese Versicherung des Auftraggebers unrichtig war oder ist und dies durch den Auftraggeber nicht unverzüglich entkräftet werden kann, ist der Auftragnehmer – neben sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Rechten – berechtigt, die weitere Ausführung des Auftrags aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/oder die betreffenden Internet-Seiten sofort zu löschen bzw. den Zugang zu sperren; die Berechtigung zur Löschung und/oder Sperrung besteht immer und ohne weitere Voraussetzungen, wenn der Auftragnehmer zur Löschung oder zur Sperrung durch (vorläufig) vollstreckbare/vollziehbare gerichtliche oder behördliche Maßnahmen verpflichtet wurde. Der Auftragnehmer führt keine Prüfung der Inhalte oder der Zulässigkeit der Bereitstellung/Veröffentlichung von Inhalten des Auftraggebers durch.

Verstoßen die Inhalte und/oder die Bereitstellung/Veröffentlichung von Inhalten des Auftraggebers gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer auf Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden; sonstige gesetzlichen oder vertraglichen Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter – auch von Kostenansprüchen – freizustellen, die auf solchen rechtswidrigen Inhalten oder Veröffentlichungen des Auftraggebers beruhen. Dies gilt insbesondere für Inhalte oder vom Auftraggeber gewünschte Veröffentlichungen/Bereitstellungen, die gegen geltendes Urheber-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht verstoßen.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen von Aufträgen Speichermedien, die Daten des Auftraggebers enthalten, oder sonst Daten des Auftraggebers erhält, stellt der Auftraggeber sicher, dass diese Daten vor Ausführung des Auftrags anderweitig beim Auftraggeber gesichert wurden, oder weist zumindest den Auftragnehmer vor Auftragsvergabe deutlich darauf hin, dass es sich um ungesicherte Daten handelt, so dass der Auftragnehmer (ggf. gegen Entgelt) selbst Kopien anfertigen kann, um den Schaden im Falle eines Datenverlustes gering halten zu können.

4. Leistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach Maßgabe seines Angebotes und seiner Geschäftsbedingungen. Der Auftragnehmer kann die ihm obliegenden Leistungen auch von Dritten erbringen lassen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.

Technische Änderungen der Leistungen kann der Auftragnehmer selbstständig, soweit für den Auftraggeber zumutbar, hinnehmen.

5. Inanspruchnahme von Domains und Rechnerkapazitäten

Will der Auftraggeber eine von ihm genutzte Domain von einem anderen Provider betreuen oder sie ganz löschen oder eine administrative Änderung an einer genutzten Domain vornehmen lassen, so setzt dies voraus, dass der Auftraggeber den Auftragnehmer rechtzeitig schriftlich informiert.

Soweit der Auftragnehmer Rechnerkapazitäten zur Nutzung durch den Auftraggeber bereitstellt, darf der Auftraggeber nur die vom Auftragnehmer freigegebenen Softwareprodukte auf den Rechnern des Auftragnehmers installieren und betreiben. Insoweit gelten ergänzend die Bedingungen (einschließlich Lizenzbedingungen) des jeweiligen Softwareherstellers bzw. Lieferanten oder ihrer Vertriebspartner. Es ist dem Auftraggeber insbesondere immer untersagt, eigene Serversoftware (Web-, FTP-Server, etc.) zu installieren und zu betreiben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, andere Nutzer der Anlagen des Auftragnehmers oder Dritte, an die oder von denen Daten über diese Anlagen übermittelt werden, nicht in der Kommunikation zu stören. Insbesondere sind das Versenden unverlangter Werbesendungen (Spam) sowie so genannte Denial-Of-Service-Attacken (DoS) zu unterlassen.

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Administration seines Accounts Zugangsdaten zur Verfügung, die der Auftraggeber gegen die unbefugte Einsichtnahme durch Dritte nach dem jeweiligen Stand der Technik zu schützen hat. Der Auftraggeber ist für alle Handlungen verantwortlich, die unter Verwendung dieser Zugangsdaten ausgeführt werden. Wenn dem Auftraggeber bekannt ist, dass Dritte unbefugt Kenntnis von den Zugangsdaten erhalten haben, hat er dies umgehend dem Auftragnehmer anzuzeigen mit der Aufforderung, neue Zugangsdaten festzulegen und zu übersenden.

6. Change Requests

Der Auftraggeber wird etwaige nachträgliche Änderungswünsche von bereits feststehenden oder definierten Leistungen möglichst frühzeitig als konkreten und prüffähigen Vorschlag mitteilen (Change Request).

Die Vertragspartner führen eine unverzügliche Entscheidung über die durch einen Change Request notwendigen Anpassungen (einschließlich Kosten und Terminplan) herbei. Jeglicher Aufwand des Auftragnehmers sowie jegliche Antwortzeit des Auftraggebers haben eine entsprechende Verschiebung des Terminplans zur Folge. Bis zu einer Einigung verbleibt es ansonsten beim ursprünglich vereinbarten Leistungsinhalt.

Der Auftragnehmer darf bei Vorliegen eines Change Request die weitere Leistungserbringung einstellen. Widerspricht der Auftraggeber der Leistungseinstellung, so setzt der Auftragnehmer die ursprüngliche Leistungserbringung auf gesonderte Kosten (Zeithonorarbasis, soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart) fort. Ansonsten hat die Leistungseinstellung eine entsprechende Verschiebung des Terminplans (zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit) zur Folge.

Erbringt der Auftragnehmer mehr als unerhebliche zusätzliche Leistungen auf Veranlassung des Kunden, so werden diese im Zweifel auf Zeithonorarbasis nach den allgemeinen Sätzen des Auftragnehmers vergütet.

7. Haftungsbeschränkung und –freistellung; Gewährleistung

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen des Auftraggebers oder dessen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen (unabhängig vom Rechtsgrund der Haftung) beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden; dies gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch den Auftragnehmer oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die der Auftragnehmer eine Garantie übernommen hat sowie für Ansprüche des Auftraggebers nach dem Produkthaftungsgesetz. Eine Haftung wegen leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen; dies gilt nicht für die vorgenannten Ausnahmen.

Für fehlerhafte Übermittlungen oder zeitweilige Nichtverfügbarkeit von im Internet publizierten oder über das Internet übertragenen Daten sowie für den unberechtigten Zugriff auf diese Daten ist der Auftragnehmer nur innerhalb seines Verantwortungsbereiches und nur bei Verschulden haftbar; der Verantwortungsbereich des Auftragnehmers endet insbesondere am physikalischen Übergabepunkt zum öffentlichen Datennetz.

Der Auftraggeber prüft Leistungen des Auftragnehmers unverzüglich und rügt ihm hierbei auffallende Mängel so schnell wie möglich. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate; dies gilt nicht bei Kaufverträgen mit Verbrauchern sowie dann nicht, wenn eine der oben in Satz 1 aufgelisteten Ausnahmen vorliegt.

Mängelrügen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind nur erheblich, wenn sie innerhalb von vier Wochen nach Lieferung oder Abnahme (je nach dem vertraglichen Charakter der Leistung) der vereinbarten Leistung (insbes. Softwareerstellung) erfolgen. Mängelrügen sollen schriftlich dokumentiert werden. Eine Mängelgewährleistung hinsichtlich nicht reproduzierbarer Fehler ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bei der Mängelbeseitigung in zumutbarem Umfang Informationen über die bei ihm eingesetzte Hard- und Software-Konfiguration, verwendete Daten etc. zur Verfügung zu stellen und beim Test mutmaßlich fehlerbereinigter Versionen in angemessenem Rahmen mitzuwirken.

Der Auftraggeber trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Auftraggeber in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. Hier ausgenommen sind schriftliche Verträge bzw. Vertragsbestandteile bzgl. der Übernahme der Datensicherung durch den Auftragnehmer.

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, wenn der Schaden bei ordnungsgemäßer, täglicher Datensicherung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers nicht eingetreten wäre, sowie bei Datensicherungsysteme/prozesse/konzepte bzw. Datensicherungen, welche durch Dritte erstellt und/oder implementiert wurden. Im Übrigen wird die Haftung für Datenverlust außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre.

8. Nutzungsrechtsvorbehalt

Soweit Rechte an Leistungsergebnissen auf den Auftraggeber übertragen werden, steht die Übertragung dieser Rechte unter der aufschiebenden Bedingung, dass die vertraglichen Leistungen vom Auftraggeber vollständig vergütet worden sind. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber zur Nutzung der Arbeitsergebnisse einfache urheberrechtliche und sonstige Befugnisse zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verwertung der erarbeiteten Leistungen des Auftragnehmers (einschließlich Computerprogrammen) räumlich, zeitlich und inhaltlich auf den Zweck des jeweiligen Leistungsverhältnisses beschränkt. Die Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes über Nutzungsrechte finden Anwendung. Der Auftraggeber wird urheberrechtliche (z.B. Copyright-Vermerke) oder sonstige Hinweise auf den Auftragnehmer in oder bei den Produkten und Leistungen unverändert beibehalten.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vor.

10. Preise und Zahlung

Es gelten die in den aktuellen Preislisten bzw. betreffenden Angeboten des Auftragnehmers genannten Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Bei monatlicher Fälligkeit erfolgt die Zahlung ausschließlich durch Erteilung einer Einzugsermächtigung. Die sonstige Abrechnung erfolgt durch Rechnungsstellung. Sämtliche Entgelte sind dann sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

Wird der Auftragnehmer beim Bankeinzugsverfahren oder der Scheckeinlösung durch Gründe, die der Auftraggeber zu vertreten hat, rückbelastet, so hat der Auftraggeber die entstehenden Kosten zu tragen. Rechnungsbetrag und Kosten werden in diesem Fall sofort fällig.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Preise bei Dauerleistungen nach schriftlicher Vorankündigung bei Steigerung der allgemeinen Preisindices oder der Kosten für Vorprodukte und Vordienstleistungen mit einer Frist von drei Monaten zu ändern, erstmals zwei Monate nach Vertragsschluss; die Preiserhöhung richtet sich nach den branchenüblichen und an veränderte Umstände angepassten Verhältnissen, übersteigt jedoch im Regelfall 10 % nicht. In diesem Fall hat der Auftraggeber nach Zugang der Vorankündigung das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Auftraggebers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder seitens des Auftragnehmers nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

11. Termine, Betriebsunterbrechungen

Termine und Fristen sind nur als geschätzte und unverbindliche Angaben zu verstehen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene, mindestens zweiwöchige Frist, die erst nach dem unverbindlichen Termin beginnen darf, zur Erbringung der Leistung setzen. Vor Ablauf dieser Frist kommt der Auftragnehmer nicht in Verzug. Bei Auftraggeberverzug und/oder vom Auftraggeber verzögerter Mitwirkung verlängern sich Termine und Fristen um die gleiche Dauer, zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist.

Fristen und Termine laufen nicht, sofern und solange höhere Gewalt vorliegt. Diese liegt u. a. vor bei: Streiks, Aussperrungen, Naturereignissen oder ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen.

Der Auftragnehmer schuldet nach einer Installations-/Anlaufzeit von zwei Wochen im Falle von Datennetzanbindungen eine Verfügbarkeit der Anbindung für den Auftraggeber in Höhe von 99% im Kalenderjahresmittel; hierin nicht eingeschlossen sind vorangekündigte Wartungszeiten im Rahmen des Zumutbaren und Ausfallzeiten, die nicht aus der durch die Leistungsübergabepunkte gebildeten Sphäre des Auftragnehmers resultieren, sofern nicht den Auftragnehmer ausnahmsweise ein Verschulden für solche Ausfallzeiten außerhalb der Sphäre trifft. Im Falle von Minderverfügbarkeiten ist der Auftraggeber berechtigt, die Vergütung in angemessenem Verhältnis zu mindern.

12. Geheimhaltung

Beide Vertragspartner verpflichten sich, ihnen zur Kenntnis gelangte Daten des jeweils anderen Vertragspartners, soweit diese Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse darstellen oder erkennbar geheimhaltungsbedürftig sind, auch nach Beendigung dieses Vertrages für weitere zwei Jahre geheim zu halten und nur für die Zwecke der jeweiligen Vertragsbeziehung der Parteien zu verwenden. Unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften.

Rohdaten (Logfiles, Accountingdaten) mit Personenbezug werden nach Ablauf von drei Monaten gelöscht, soweit nicht gesetzliche Vorschriften Abweichendes vorsehen. Soweit der Auftraggeber zum Abruf seiner Rechnungsdaten Zugriff auf ein automatisiertes Abrufverfahren erhält, das möglicherweise nach weiterer Verarbeitung Rückschlüsse auf Einzelpersonen zulässt, so trägt der Auftraggeber für die rechtmäßige Verwendung der abgerufenen Daten nach § 10 BDSG Sorge.

13. Vertragslaufzeiten, Kündigung

Die Mindestvertragslaufzeit von (Dauer-) Leistungen, die zu monatlichen (Miet-) Preisen angeboten werden, beträgt drei Monate. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit und ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündbar. Abweichend hiervon beträgt die feste Laufzeit bei Domainbereitstellungen bzw. –überlassungen zwölf Monate; diese verlängert sich ohne weiteres, sofern keine Kündigung bis sechs Wochen vor Ende der Laufzeit erfolgt ist, um jeweils weitere zwölf Monate.

14. Sonstiges; Datenschutz

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag, die keine Geldforderungen sind, abzutreten.

Der Auftraggeber wird nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes darauf hingewiesen, dass seine für die Abwicklung der geschäftlichen Beziehungen erforderlichen firmen- bzw. personenbezogenen Daten mit Hilfe der EDV des Auftragnehmers verarbeitet werden.

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrags bestimmungsgemäß mit personenbezogenen Daten, die vom Auftraggeber erhoben, gespeichert, verarbeitet oder genutzt werden, in Berührung kommt (insbesondere bei Fernwartung oder Instandsetzungsaufträgen), wird er solche Daten nicht für eigene Zwecke nutzen oder an Dritte weitergeben. Soweit sich der Auftragnehmer an diese Verpflichtung hält, ist er vom Auftraggeber hinsichtlich sämtlicher möglicher Ansprüche von dritter Seite freizustellen, die auf datenschutzrechtlichen Grundlagen beruhen. Die vorstehenden Sätze gelten nicht, wenn eine Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) des Auftragnehmers für den Auftraggeber vorliegt; in diesem Falle stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von den vorgenannten Ansprüchen dann frei, wenn der Auftragnehmer die ihm erteilten Weisungen im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung eingehalten hat.

Der Auftragnehmer behält sich vor, zum Schutz der Netzwerkinfrastruktur und damit auch im Interesse des Auftraggebers Konnektivität von oder zu Dritten zu unterbinden, von denen störender oder schädigender Netzmissbrauch ausgeht oder Missbrauch durch fehlende technische Maßnahmen erfolgt und/oder in der Vergangenheit ausging/erfolgte, soweit solche Sperrungen bei Abwägung der beiderseitigen Interessen für den Auftraggeber zumutbar sind. Insbesondere behält sich der Auftragnehmer vor, Konnektivität zu Internet-Service-Providern einzuschränken oder zu unterbinden, von deren Netzen unerlaubte Werbesendungen (Spam) oder störende Einflüsse ( DoS-Attacken) ausgehen. Vorstehendes gilt nicht, wenn die Störungen vom Auftragnehmer selbst hervorgerufen wurden.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsvorschriften des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss von UN-Kaufrecht. Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist das Landgericht München I; der Auftragnehmer ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

Stand: Januar 2013
Urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten

 

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